Pflichtangaben nach Teledienstegesetz (§ 6 TDG).

Zuständige Ärztekammer:
Landesärztekammer Niedersachsen
www.aekn.de.
Hier finden Sie auch die geltenden berufsrechtlichen Regelungen

Berufsordnung der BÄK
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Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin"
wurde in Deutschland verliehen.